Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschliesslich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen und sie sind bei der Offerten Stellung dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.
Gegen Bestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag

2. Angebote / Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse der Seiler Print AG sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Seiler Print AG behält sich ausdrücklich vor, dass sie trotz erstellter Offerte ohne Kostenfolge von dieser zurücktreten kann, sofern ihr vor Offerten Stellung der Inhalt nicht bekannt war.

3. Auftragserteilung und Auftragsannahme

Seiler Print AG verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht der Seiler Print AG für diese Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für Seiler  Print AG jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

 

4. Aufträge für Dritte 

Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Druckers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

Die offerierten oder bestätigten Preise sind in Schweizer Franken und sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt., inkl. Verpackung, exkl. Paletten und Transportbehälter, ohne irgendwelche Abzüge. Kostenlose Abholung vor Ort. Lieferungen werden nach Aufwand verrechnet. Die Ware erfolgt in einer Sendung an einen Lieferort, mehrere Lieferorte mit Mehraufwand oder per Postversand. Preise per Postversand gemäss Schweizer Post oder Spediteur. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu erfolgen.

Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Seiler Print AG. Seiler Print AG kann auch nach Bestellungsannahme eine Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Seiler Print AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Seiler Print AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert

6. Lieferung, Versand, Lieferfristen und Verpackung
Kostenlose Abholung vor Ort. Lieferungen werden nach Aufwand verrechnet. Die Ware erfolgt in einer Sendung an einen Lieferort, mehrere Lieferorte mit Mehraufwand  oder Postversand. Preise per Postversand gemäss Schweizer Post oder Spediteur. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Firma Seiler Print AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Seiler Print AG und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei Seiler Print AG verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Seiler Print AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Seiler Print AG kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Seiler Print AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Seiler Print AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

7. Abnahmeverzug 

Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Seiler Print AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.


8. Skizzen und Entwürfe 

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.


9. Urheberrechte 

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Seiler Print AG.


10. Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers 

Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.

 

11. Reproduktionsrecht 

Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Seiler Print AG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.


12. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge 

Die von einer Druckerei erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Seiler Print AG.


13. Mehraufwand 

Vom Besteller oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.


14. Autorkorrekturen 

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.


15. Branchenübliche Toleranzen 

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der Seiler Print AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Seiler Print AG.


16. Mehr- oder Minderlieferung 

Mehr-, oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


17. Vom Besteller geliefertes Material 

Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.


18. Abrufaufträge 

Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

 

19. Mängelrüge 

Die von der Seiler Print AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.

 
20. Haftungsbeschränkungen 

Der Seiler Print AG übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.


21. Bei elektronischen Daten und Datenübernahme 

Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Seiler Print AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Seiler Print AG nicht übernommen. Die Haftung der Seiler Print AG beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.


22. Verwendete Sprachen 

Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die der Seiler Print AG vom Auftrag-geber geliefert werden, übernimmt die Seiler Print AG keine Haftung.


23. Kontroll- und Prüfdokumente 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Seiler Print AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung der Seiler Print AG beschränkt sich auf grobes Verschulden.


23. Archivierung von Arbeitsunterlagen 

Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für die Seiler Print AG nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der Seiler Print AG für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.


24. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort für beide Teile ist der Druckort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.


25. Anerkennung 

Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

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